PRESS RELEASES & AD-HOC

Ad-hoc-Mitteilung: Bekanntmachung über die Änderung des Aktienrückkaufprogramms

Hamburg, 24.09.2021 (18:15 Uhr)

Bekanntmachung entsprechend Art. 2. Abs. 1 Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Edel SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE0005649503 | WKN: 564950) hat am heutigen Tag beschlossen, das am 11. Februar 2021 gemäß Art. 2 Abs. 2 der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm ab dem 27. September 2021 auf unbestimmte Zeit auszusetzen.

Während der bisherigen Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu maximal 984.256 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu maximal 4,33 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 3.000.000 (das „Aktienrückkaufprogramm“) sind bis zur Aussetzung 169.470 Aktien (dies entspricht 0,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Durchschnittspreis pro Aktie in Höhe von EUR 3,61 erworben worden. 

Die Gesellschaft wird die Situation kontinuierlich bewerten und zu gegebener Zeit über eine Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms entscheiden.

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