PRESS RELEASES & AD-HOC
Ad-hoc-Mitteilung: Korrektur der Bekanntmachung über die Änderung des Aktienrückkaufprogramms vom 24. September 2021
Hamburg, 08.10.2021 (18:10 Uhr)
Bekanntmachung entsprechend Art. 2. Abs. 1 Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Edel SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE0005649503 | WKN: 564950) hat am 24. September 2021 beschlossen und bekannt gegeben, das am 11. Februar 2021 gemäß Art. 2 Abs. 2 der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm ab dem 27. September 2021 auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
Während der bisherigen Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu maximal 984.256Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu maximal 4,33 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu EUR 3.000.000 (das „Aktienrückkaufprogramm“) sind entgegen der Meldung vom 24. September 2021 bis zur Aussetzung 170.720 Aktien (dies entspricht 0,75 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Durchschnittspreis pro Aktie in Höhe von EUR 3,64 erworben worden und nicht 169.470 Aktien.
Die Gesellschaft wird die Situation kontinuierlich bewerten und zu gegebener Zeit über eine Wiederaufnahme des Aktienrückkaufprogramms entscheiden.